Meldungen, Beschwerden und Rechtsbehelfe
Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026
Kontaktstelle
Für alles, was mit Inhalten, Meldungen oder Moderation auf tamam.be zu tun hat, gilt eine einzige Adresse. Sowohl Nutzer als auch Behörden erreichen uns hier; wir halten diese Stelle bewusst ungeteilt, damit eine Meldung niemals zwischen zwei Postfächern verloren geht.
Sie können uns auf Niederländisch, Französisch, Englisch, Türkisch, Russisch oder Polnisch schreiben.
Etwas melden
Halten Sie eine Anfrage, ein Angebot oder ein Profil für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen unsere Bedingungen? Melden Sie es. Geben Sie dabei an:
- was Ihrer Ansicht nach nicht in Ordnung ist, so konkret wie möglich;
- wo es steht — der Link oder die Nummer der Anfrage, des Angebots oder des Profils;
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen antworten können;
- eine Bestätigung, dass Ihre Meldung nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig ist.
Sie benötigen dafür kein Konto. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail und teilen Ihnen mit, welche Entscheidung wir treffen.
Was danach geschieht
Wir prüfen jede Meldung und treffen eine Entscheidung. Sowohl der Melder als auch die betroffene Person erfährt diese Entscheidung, mit den Tatsachen, auf denen sie beruht — nicht nur das Ergebnis.
Wir geben dabei stets an, ob die Entscheidung mit automatisierten Mitteln getroffen wurde oder von einem Mitarbeiter, der den Inhalt selbst geprüft hat.
Mit einer Entscheidung nicht einverstanden?
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach unserer Entscheidung Beschwerde einlegen, indem Sie auf die E-Mail antworten, in der die Entscheidung steht, oder indem Sie an unsere Kontaktstelle schreiben. Wir prüfen die Sache erneut, dieses Mal stets durch einen Mitarbeiter, und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Außerhalb von tamam.be
Ihre Rechte enden nicht bei unserem Verfahren. Auch ohne oder nach einer Beschwerde steht Ihnen Folgendes offen:
- der Ombudsdienst für Verbraucher (FÖD Wirtschaft)
- eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle (Art. 21 DSA); welche Stellen dafür anerkannt sind, führt der belgische Koordinator für digitale Dienste (BIPT). Wir sind verpflichtet, mit einer solchen Stelle zusammenzuarbeiten, sind aber an das Ergebnis nicht gebunden.
- das ordentliche Gericht; der Gang zum Gericht bleibt jederzeit möglich.

